Die spinnen die Bayern...

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Payne
Wipeout-Freak
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Die spinnen die Bayern...

Beitrag von Payne »

}}}000---=== D!3 S |-| A 77 3 || D!3 !===---000{{{

ROFL ! SOwas können wir hier erst recht gebrauchen.

[ 05. Dezember 2001: Beitrag editiert von: Payne ]
fangorrn
der dunkle Wald
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Beitrag von fangorrn »

Was ist denn das für einer?
Schatten
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Beitrag von Schatten »

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Payne:
<STRONG>}}}000---=== D!3 S |-| A 77 3 || D!3 !===---000{{{
</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Ich bin erschüttert.
Ein offener Mordaufruf vom jungfrauenentmündiger Payne.
Skandal.
Ich hoffe das wars jetzt mit dem Modposten.
Das is sowas geduldet wird, unglaublich.
fangorrn
der dunkle Wald
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Beitrag von fangorrn »

Dann sag doch, dass Du damit nischt zu zun hast!
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RomSeeker
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Beitrag von RomSeeker »

"----{=[eV1lhaXaR]=}---" vermisstdoch eh keiner (oder doch???)
DA BoMBa
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Beitrag von DA BoMBa »

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von RomSeeker:
<STRONG>"----{=[eV1lhaXaR]=}---" vermisstdoch eh keiner (oder doch???)</STRONG><HR></BLOCKQUOTE>

Ich schon Bild
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laphroaig
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Die spinnen die Bayern...

Beitrag von laphroaig »

@Spaceball
Dein Bericht über München is' absoluter Käse.Ich hab' ja keine Ahnung wie alt Du bist, obwohl ichs mir schon denken kann wenn Du mit den Landeiern aus FFB oder sonstwoher im KPO hockst...aber um in unserer Stadt Streß mit den Bullen zwecks Drogen anzufangen muß man sich entweder selten dämlich anstellen oder so verratz daherkommen wie die Hirnis vom Bahnhof.Und bei letzterem haste dann wohl selber Schuld.
Und außerdem hab ich lieber mehr Polizei um ich rum als Nachts um 4 Streß mit irgendwelchen besoffenen KPO-Besucher zu kriegen, die nich' mehr aus der Stadt rausfinden...

cheers
Palm_Pirate
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Beitrag von Palm_Pirate »

Nur mal so am rande... was da in diesem Artikel steht ist übrigens nicht wahr. Näheres im Heise Newsticker: http://www.heise.de/newsticker/data/daa-03.12.01-002/
Analdetonator XP
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Beitrag von Analdetonator XP »

Mal so als Info.
In Deutschland gibt es keine Zensur.
Der Besitz von Wolfenstein und RTCW ist somit nicht strafbar. Lediglich der Verkauf ist untersagt.

Es ist ja nichtmals, wie viele leider fälschlicherweise doch annehmen, der Besitz des Buches "Mein Kampf" von Adolf Hitler verboten.

Wäre auch schön schade wenn es in Deutschland eine zensur geben würde, jeder hat das Recht auf seine freie Meinungsäusserung wenn er dritte Personen damit nicht schadet. Genauso hat jeder deutsche sich Informationen aus allen nur Zugänglichen Quellen zu besorgen und diese zu benutzen. Dazu zählen auch Spiele wie Wolfenstein und CO.

Lediglich die Indizierung gibt es, und diese besagt das derartige Artikel nicht Jugendlichen unter 18 Jahren zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Das ist aber auch schon alles.
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mrrxRZ
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Die spinnen die Bayern...

Beitrag von mrrxRZ »

Es gibt auch noch die Beschlagnahmung, Wolfenstein zB oder diverse Splatter Filme fallen darunter. Der Vertrieb (auch an Volljährige) und Besitz ist strafbar.

Dass es Zensur nicht gibt, kann man so auch nicht sagen, das geschieht dann eher indirekt durch beispielsweise die FSK oder durch vorrauseilenden Gehorsam von Verlegern, Sendern usw.

Beschlagnahmt ist übrigens nicht identisch mit dem Status indiziert.

[ 06. Dezember 2001: Beitrag editiert von: mrrxRZ ]
Analdetonator XP
Beiträge: 39
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Beitrag von Analdetonator XP »

Der Besitz ist nicht strafbar!
Das gibt es in Deutschland nicht!
Und Beschlagnahmung hat noch lange nichts mit strafbarem Besitz zu tun.

Nur wenn dadurch dritte Personen beeinträchtigt werden, z.B. bei Kinderpornografie (da Verbreitung und dadurch Nachfrage gefördert wird) ist der Besitz strafbar.
fangorrn
der dunkle Wald
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Beitrag von fangorrn »

Du liegst leider falsch. Wenn Du Wolfenstein3D hast, machste Dich strafbar.
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Aix jongliert mit Nudelhö
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Beitrag von Aix jongliert mit Nudelhö »

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Beschlagnahme - Was ist das?
Bis zum August 1991 wurden in den alten Bundesländern 92 Filme wegen ihrer gewaltverherrlichenden Tendenz (§ 131 StGB) und 80 Filme wegen verbotener, pornografischer Darstellung (§ 184 StGB) beschlagnahmt, das heißt, die Filme unterfallen nunmehr einem generellen Verbreitungsverbot. Nicht zu verwechseln ist die Beschlagnahme mit der Indizierung (bislang über 3000 Titel). Das indizierte Medium unterfällt einem Werbeverbot und diversen Verbreitungsbeschränkungen. Eine Beschlagnahme zieht ein absolutes Verbreitungsverbot nach sich.

Doch wie kommt es überhaupt dazu, daß ein Film "verboten" werden kann, was heißt "beschlagnahmt", wer ist dafür zuständig, was läuft dabei konkret ab? Diese Fragen soll dieser Beitrag klären.

Am Anfang steht in der Regel ein Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Vertreiber des Films, meistens also gegen den Geschäftsführer einer Videofirma. Dieses Ermittlungsverfahren wird durch einen Hinweis der für Indizierungen zuständigen Bundesprüfstelle oder durch eine Anzeige des Jugendamtes oder von Privatleuten ausgelöst. Im Gegensatz zur Indizierung kann hier also jeder Privatmensch einen Film herauspicken und damit zum Staatsanwalt wandern. Der Staatsanwalt veranlaßt daraufhin, daß der Film durch die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften beurteilt wird.1 Wird der Film als strafrechtlich bedenklich2 und damit als sozialschädlich beurteilt, beantragt der Staatsanwalt beim zuständigen Amtsgericht (Ermittlungsrichter) die Durchsuchung der Geschäftsräume der Videofirma.3 Weiterhin wird die allgemeine Beschlagnahme des Films beantragt.4 Daraufhin schaut sich der Ermittlungsrichter den Film an. Ist er der Ansicht, daß die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlaß dieser Anordnung (der Beschlagnahme) gegeben sind, erläßt er die Anordnung durch Beschluß. Gegen diesen Beschluß kann die Filmfirma Beschwerde einlegen, diese hemmt jedoch vorerst die Beschlagnahmeanordnung nicht. Beharrt das Amtsgericht auf seiner Entscheidung, wird die Beschwerde der als Beschwerdegericht zuständigen Strafkammer am Landgericht vorgelegt, die dann ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung trifft. Gegen diese Entscheidung kann kein weiteres Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Danach durchsucht die zuständige Polizeidienststelle die Geschäftsräume der Filmfirma nach dem sogenannten Masterband und evtl. gezogenen Kopien. Ebenfalls werden die Vertriebsunterlagen an die Kriminalpolizei weitergeleitet und durchforstet, um die Adressen der belieferten Videotheken herauszufinden. Die Beschlagnahme wird im Bundes- oder Landeskriminalblatt bekanntgegeben. Das Ermittlungsverfahren gegen den Vertreiber wird in der Regel eingestellt,5 wenn der Film vorher von der FSK geprüft und freigegeben wurde.

Kann der Vertreiber bzw. Hersteller selbst nicht verfolgt werden (z.B. weil er unbekannt ist, weil die Verfolgungsverjährung bereits eingreift oder mangelnder nzw. nicht nachweisbarer Vorsatz vorliegt), ist die sogenannte Einziehung im objektiven Verfahren6 zu betreiben. Auf Antrag des Staatsanwalts trifft das zuständige Amtsgericht ein Urteil oder einen Beschluß. Spricht sich das Gericht für die Einziehung aus, geht das Eigentum an den eingezogenen Sachen auf das Land über. Drei Exemplare der Kassetten gehen an das Bundeskriminalamt, weitere Stücke werden archiviert, der Rest wird vernichtet.

(Thomas Höhl)
1) Zuständigkeit nach § 7 II StPO und Nr.2 RiStBV
2) wegen §§ 131 bzw 184 III StGB
3) gem. §§ 102, 105 StPO
4) gem. §§ 111b I, 111c, 111m i.V.m. §§ 74, 74d StpO
5) gem. § 170 StPO 6) nach §§ 440, 441 StPO
7) zuständig gem. § 441 StPO<HR></BLOCKQUOTE>
Quelle: http://www.sftv.ch/hoehl/beschl.htm
Ich versteh daraus, du darfst das Spiel besitzen, aber darfst es NIEMANDEM geben?

[ 06. Dezember 2001: Beitrag editiert von: Aix ]
Analdetonator XP
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Beitrag von Analdetonator XP »

Richtig!

So ist es!

Du darfst es besitzen, aber nicht verbreiten/verkaufen!

Man darf in Deutschland "alles" besitzen!

Ausser wie gesagt z.B. Dinge mit Kinderpornografischen Inhalt oder Inhalt der anderen schadet (schwer nachweisbar)

Ich finde es schade das hier einige Leute behaupten der Besitz von z.B. Wolfenstein ist strafber. Dem ist nicht so.

Also, erst schlau machen, kurz überlegen, und dann posten.
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Payne
Wipeout-Freak
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Beitrag von Payne »

Sind Pumpguns und andere Waffen denn nicht verboten ? Darf man die wirklich besitzen ? ...
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