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Games für PC und Konsolen, die zwar noch nicht Retro sind, aber trotzdem Spaß machen.

Moderator: GeRmAnSnAkE

asse247
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Beitrag von asse247 »

Auch wenn wir inzwischen vom ursprünlichen Topic ziemlich abgeschweift sind...

Apropos Resi und zukünftige Indexkandidaten: Habt ihr die Shots und Movies von den NGC-Resis gesehen! Das sieht doch schon ziemlich verlockend aus, oder nicht? Bild
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Illuminatus
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Beitrag von Illuminatus »

ich schiebs bald ins Videogamesforum Bild
asse247
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Beitrag von asse247 »

Hast recht. Das ist echt zu weit ab vom Thema. Bild

Dabei habe ich den Thread eröffnet! Sorry!
Gohan
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Beitrag von Gohan »

Das mit den Nachfolgern dürfte so nicht stimmen (von wegen werden alle indiziert). Ich hab da mal ein paar beispiele. Hitman (index) und trotzdem gibts h2 werbung, wolfenstein und rtcw, dann noch sof 1+2, doom1+2 und jetzt gibts trotzdem werbung für 3. Also dass nachfolger automatisch auf'n index kommen dürfte somit total falsch sein. außerdem wär das bei musik ja dann genauso, dass wenn eine platte auf'n index kommt alle folgenden auch indiziert werden. Ist doch quatsch
asse247
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Beitrag von asse247 »

Okay, jetzt reichts. Ich werd der Sache auf den Grund gehen:

Stichwort: "systemübergreifende Indizierung"

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Original von schoolweb.de aus einem Interview mit dem Vorsitzendem der BPJS: Der neugefaßte § 18 GjS sollte im Wesentlichen dem unglücklichen Umstand abhelfen, dass die Indizierung eines Computerspieltitels ehemals lediglich für das System galt, auf das die Version, die der BPjS zur Prüfung vorlag, zugeschnitten war.
Aix hatte recht!

Stichwort: "Indizierung der Nachfolger"


<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr> Original von http://www.jugendmedienschutz.de/: Probleme ergeben sich im Bereich der Computerspiele, wenn es sich um sogenannte Nachfolgeversionen handelt. Regelmäßig ist es so, daß Nachfolgeobjekte von Computerspielen insbesondere bei solchen, die auf einer sogenannten 3D-Engine aufbauen, Elemente aus der ursprünglich indizierten Fassung enthalten. Es ist dies z.B. bei den Computerspielen ?Mortal Kombat?, ?DOOM?, ?Quake? u.a. der Fall. In der Praxis hat es die Bundesprüfstelle bisher regelmäßig so gehandhabt, bei diesen Computerspielen auf einen entsprechenden Indizierungsantrag zu warten, da ein Vergleich der beiden Fassungen, die sich aus verschiedenen, teilweise bis zu 30 oder mehr Leveln zusammensetzen, kaum möglich ist, zumal die Vergleichbarkeit der Level mitunter davon abhängt, welches Spielersubstitut gewählt wird.

Allerdings wurde das Gesetz '97 umgeschrieben. Der Spieß hat sich umgedreht: Es muss kein Antrag gestellt werden um ein Spiel zu indizieren, sondern der Verlag/Hersteller muss einen Antrag auf erneute Prüfung stellen.

Check das: Ein titelgleiches Medium gilt - auch wenn es hinsichtlich Verlag, Betriebssystem von der indizierten Fassung abweicht - solange kraft Gesetzes als indiziert, bis die Bundesprüfstelle in einem eigenständigen Verfahren festgestellt hat, daß eine (wesentliche) lnhaltsgleichheit nicht gegeben ist. <hr></blockquote>

Leider wird in der Erläuterung zur Gesetzänderung nicht erwähnt, ob es nun auch bei Nachfolgern bzw. Vorgängern so verhält.

Ich werde nachhaken, damit das endlich geklärt wird.

[ 14. März 2002: Beitrag editiert von: asse247 ]</p>
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Headshot
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Beitrag von Headshot »

Ist doch scheißegal ob indiziert oder nicht. Hauptsache nicht beschlagnahmt!!!

Kaufen köönt ihr es trotzdem.
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