Kein Ebay-Fun

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Busta
Beiträge: 4126
Registriert: Mo Dez 06, 1999 1:01 am

Kein Ebay-Fun

Beitrag von Busta »

Moin Jungs,

habe heute gerade die Mitteilung eines Ebay-Mitglieds bekommen, welches mir bestimmten Schritten droht, weil ich ein neues Handy auf Ebay verkaufe. Das mir unbekannte Mitglied (ich nehme an ein gewerblicher Händler) hat sich extra einen bedrohlich klingenden Accountnamen zugelegt und mir ohne seinen Namen zu nenen folgende Nachricht zukommen lassen:
Sie verkaufen über ebay seit geraumer Zeit Neuware. Damit handeln Sie definitiv -evtl. unwissentlich- gewerblich,ohne jedoch Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 48 Stunden, Ihre Angebote zu korrigieren oder zu beenden. Danach sehe ich mich gezwungen einen oder mehrere der nachfolgenden Schritte zu unternehmen : - Meldung an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt/Main - Meldung an das Finanzamt f. Steuerfahndung und Steuerstrafsachen - Erlass einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung die es Ihnen untersagt weiterhin gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungs- + Informationspflichten zu verstoßen. Eine Übersicht über Ihre Pflichten finden Sie unter folgendem Link: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/fa ... .asp?id=13
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte das Ebayforum und Google. Die ist ein gutgemeinter Hinweis der Ihnen viel Geld sparen kann.
Ich bin seit Jahren bei Ebay angemeldet und kaufe dort Dinge für meine Hobbies und was mich sonst so interessiert. Gelegentlich verkaufe ich Dinge, ab und an auch welche, die man als neu/neuwertig bezeichnen kann. Eine gewerbliche Tätigkeit meinerseits liegt anders als fälschlicherweise behauptet auf keinen Fall vor, da ich nicht regelmäßig verkaufe und wie gesagt auch nur selten neuwertige. Stellt eine solche Nachricht nicht eigentlich eine Nötigung dar? Ich habe die Angelegenheit schon über das Kontaktformular Ebay mitgeteilt, früher gab es da ja mal die Adresse [email protected], welche man leider nicht mehr benutzen kann.

Was denkt ihr so bzw. habt ihr überhaupt Erfahrungen in der Richtung? Ich sehe es so, dass einige der gewerblichen Händler bei Ebay ihre Felle davon schwimmen sehen, weil sie das Lager mit technisch schnell veraltender Ware vollhaben und Privatleute wie ich gleichwertige Ware (im Einzelfall) um Längen günstiger anbieten als Händler.
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Enlil
Beiträge: 4279
Registriert: Sa Jan 20, 2001 1:01 am

Beitrag von Enlil »

ich habe einen Bekannten, der in einem bestimmten Bereich ein quasi-Monopol bei ebay hat. Manchmal kommt es vor, dass da auch jemand anderes was in dem Bereich verkaufen möchte. In solchen Fällen schreibt er so ähnliche Mails, wie du sie bekommen hast. Klappt ganz gut. Ist natürlich übels asozial.
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Busta
Beiträge: 4126
Registriert: Mo Dez 06, 1999 1:01 am

Beitrag von Busta »

Enlil hat geschrieben:ich habe einen Bekannten, der in einem bestimmten Bereich ein quasi-Monopol bei ebay hat. Manchmal kommt es vor, dass da auch jemand anderes was in dem Bereich verkaufen möchte. In solchen Fällen schreibt er so ähnliche Mails, wie du sie bekommen hast. Klappt ganz gut. Ist natürlich übels asozial.
Danke für Deinen Post . Laut Ebay AGB ist sowas eigentlich verboten. Man darf nicht einmal mit einer negativen Bewertung drohen.
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Q-Marine
Administrator
Beiträge: 4037
Registriert: Sa Dez 27, 2003 10:03 pm

Beitrag von Q-Marine »

Absolut lächerlich, so einer wäre bei mir genau richtig...

Was denkt der wer er ist irgendjemandem eine Frist zu setzen? Eine mehr als deutliche Antwortmail schicken und (wie bereits gemacht) bei eBay melden. Fall erledigt.
Im Hilfeforum wurde das übrigens mal toll formuliert:
Leider wird Ebay immer mehr zum Tummelplatz von geistes- und verhaltensgestörten Leuten, die hier ihre Psychosen ausleben, da ja alles so schön anonym ist.
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Enlil
Beiträge: 4279
Registriert: Sa Jan 20, 2001 1:01 am

Beitrag von Enlil »

Achja, ich hoffe es ist klar, dass du dir wegen der Mail keine sorgen machen musst, da du sogar Handel mit Handies treiben darfst, solange du mit deinem Gewinn unter einem bestimmten Freibetrag bleibst. Da ich mal annehmen, dass du nicht andauernd handies an- und verkaufst, ist das alles in Ordnung. Nicht, dass du dir unnötige Sorgen machst oder sonst wer hier Angst bekommt, aber das sollte eigntlich klar sein.

EDIT: Eigentlich müsste man den mal bei ebay melden.
Zuletzt geändert von Enlil am Sa Dez 03, 2005 8:40 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Busta
Beiträge: 4126
Registriert: Mo Dez 06, 1999 1:01 am

Beitrag von Busta »

Habe ihm vorhin schon höflich aber bestimmt geantwortet, man möchte solche Leute ja nicht auch noch unnötig provozieren. Wer weiß was der sich dann sonst noch so für Faxen ausdenkt.

EDIT: @ Enlil - Danke für Deine aufmunternden Worte. ;) Wenn man erstmals so eine seltsame Mail bekommt, denkt man zuerst doch etwas nach, obwohl ich in solchen Dingen einigermaßen firm bin.
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ActionMad
Beiträge: 1709
Registriert: Mi Dez 27, 2000 1:01 am

Beitrag von ActionMad »

hmm ich meine die Faustregel war das man erst um die 80 Artikel verkaufen muss um Jahr um als Gewerblich zu gelten... ob man dann auch als Gewerblich gilt haben dann Richter zu entscheiden.
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Busta
Beiträge: 4126
Registriert: Mo Dez 06, 1999 1:01 am

Beitrag von Busta »

Das sin IMHO sowieso alles Grenzfälle, ich glaube die Gerichte haben besseres zu tun, als sich mit derartigem Schwachfug zu beschäftigen. Zumal Ebay ja inzwischen auch ein gewaltiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland ist. Schließlich führen die auch MwSt. ab, beschäftigen Leute, die ganzen Versandunternehmen die auch daran mitverdienen usw. und so fort.

Ich kaufe zum Beispiel auch oft Bücher, lese sie und verkaufe sie dann anschließend wieder. Wenn es danach gehen würde, müssten ziemlich viele Videospielefreaks, die ihre Sachen nach dem Durchzocken wieder bei Ebay reinsetzen ein Gewerbe anmelden.
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GeRmAnSnAkE
Beiträge: 4970
Registriert: Fr Mai 11, 2001 12:01 am

Beitrag von GeRmAnSnAkE »

eBay ist in den letzten Jahren unglaublich gewachsen. Sogar hier lokal in der Stadt hat die Abteilung in der Polizei, die für Betrug zuständig ist, am meisten mit eBay zu tun. Notfalls kannst du sogar zur Polizei gehen und sowas melden oder nachfragen.
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Hanman
Beiträge: 513
Registriert: Mi Mär 21, 2001 1:01 am

Beitrag von Hanman »

Gewerblicher Umsatz der kleiner als 600? ist gilt als geringfügig. Wenn du allerdings ein Handy geschenkt bekommst welches du nicht gebrauchen kannst und das mehr als 600? kostet gilt das ganze nicht als gewerblich und ist in keinster Weise Meldepflichtig.

Diese 80 auktionen Regel ist Quatsch. Könnte ja auch 80 autos im Jahr per Ebay versteigern....
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