Nein
Laut dem TDG brauchen nur gewerbliche Seiten ein Impressum (leider können auch private Seiten gewerblich sein...) in diesem Fall greift aber auch der Medienstaatsvertrag welcher laut §6 ein Impressum vorschreibt.
Ob gewerblich oder privat ist also in diesem Fall nicht relevant....
Das Tolle an den alten Anleitungen warum vor Allem die "persönlichen Worte" des Entwicklers. Sowas habe ich schon Ewigkeiten nicht mehr gesehen, mit Ausnahme von Fahrenheit.
Könnte vielleicht daran liegen, das meines Wissens die Spiele damals oft noch Ein-Mann-Projekte waren . Da sind ja dann einige Leute zu bleibender Berühmtheit gelangt, mir fällt gerade spontan David Crane ein.
Die würden wohl lieber wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Ich bezweifele, dass der Betreiber der Seite eine Genehmigung von Atari für das Veröffentlichen der Anleitungen hat.
Für das Anbieten der Original Atari-Anleitungen wurde uns eine urheberrechtliche Freigabe zur nicht-kommerziellen Verwendung / Veröffentlichung von Infogrames Interactive erteilt
Steht mal auf der Page -- seid ausserdem mal nicht so kleinlich ,)