Devil May Cry 1 indiziert?
Moderator: GeRmAnSnAkE
Devil May Cry 1 indiziert?
Habe mir die US-Version von Devil May Cry - Teil 1 importiert, da mir verschiedene Leute von der PAL-Version wegen Balken und Geschwindigkeitsverlust abgeraten haben.
Weiß zufällig jemand, dass Devil May Cry 1 angeblich in Deutschland indiziert sein soll? Habe bereits intensiv im Netz gesucht, kann ich nämlich nicht bestätigen. Meines Wissens ist es von der USK ab 16 freigegeben und von einer angeblichen Indizierung finde ich nichts.
Weiß zufällig jemand, dass Devil May Cry 1 angeblich in Deutschland indiziert sein soll? Habe bereits intensiv im Netz gesucht, kann ich nämlich nicht bestätigen. Meines Wissens ist es von der USK ab 16 freigegeben und von einer angeblichen Indizierung finde ich nichts.
Das stimmt - habe jetzt auch mal ein paar deutsche Versände abgeklappert, vor allem solche, die nur "jugendfreie" Ware führen. Man kriegt es eigentlich überall und es ist offen im Programm. Also kann das mit der Indizierung nicht stimmen. Da muss der Zollmitarbeiter das wohl phantasiert haben. Lass ich ihn mal in dem Glauben. Wäre ich noch unter 18, würde ich mich natürlich wehren.
Die Sendung wurde nämlich von der Post an den Zoll weitergegeben, da keine Rechnung beilag. Ich hatte einen Wisch im Briefkasten, dass ich mich mit einer Rechnung in zweifacher Ausfertigung beim Zollamt vorstellen soll...
Da es mir zu weit zum Fahren war, hab ich einfach zwei Rechnungsausdrucke hingeschickt.
Heute hat dann der Zollmitarbeiter bei mir angerufen und gemeint, ihm ginge es gar nicht so um die Rechnung sondern um einen Altersnachweis. Er bräuchte eine Kopie meines Personalauweises, da mein Videospiel hier auf dem Index stehen würde. Normal dürfte ich es im Versand nicht beziehen und darum wäre das nötig (was grds. richtig ist, aber nur bei indizierten Sachen).
Die Sendung wurde nämlich von der Post an den Zoll weitergegeben, da keine Rechnung beilag. Ich hatte einen Wisch im Briefkasten, dass ich mich mit einer Rechnung in zweifacher Ausfertigung beim Zollamt vorstellen soll...
Da es mir zu weit zum Fahren war, hab ich einfach zwei Rechnungsausdrucke hingeschickt.
Heute hat dann der Zollmitarbeiter bei mir angerufen und gemeint, ihm ginge es gar nicht so um die Rechnung sondern um einen Altersnachweis. Er bräuchte eine Kopie meines Personalauweises, da mein Videospiel hier auf dem Index stehen würde. Normal dürfte ich es im Versand nicht beziehen und darum wäre das nötig (was grds. richtig ist, aber nur bei indizierten Sachen).
Zuletzt geändert von ONC am Di Jan 25, 2005 6:21 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Kann sein, dass das so ist, weil sich die US-Version von der PAL-Version zumindest Technisch unterscheidet. Ob die Unterschiede nur technischer Natur sind, dürfte die Bpjm nicht geprüft haben, daher hat das Spiel zumindest theoretisch keine Altersfreigabe. Wäre zumindest eine erklärung, auch wenn ich nicht glaube, dass sie stimmt, da Bestellungen irgendwelcher in keiner Version in Deutschland erschienen Spielen ja auch klappt.
- GeRmAnSnAkE
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- Registriert: Fr Mai 11, 2001 12:01 am
Dass Spiele ohne USK-Siegel automatisch keine Jugendfreigabe haben, weiß ich. Allerdings haben alle meine bisherigen Importe den Zoll ohne Beanstandung durchlaufen. Normal hätte jedesmal eine Aufforderung zum Altersnachweis kommen müssen. Nicht einmal bei Resident Evil Outbreak, das bei uns ja tatsächlich erst ab 18 freigegeben ist, kam irgend eine Aufforderung.
Kommt wahrscheinlich darauf an, wie der jeweilige Zollmitarbeiter das sieht. Na ja, ich will mich mit denen nicht anlegen, da ich wohl noch öfters was importieren werde und das wäre nicht gut, wenn ich da einen bleibenden Eindruck hinterlasse.
Kommt wahrscheinlich darauf an, wie der jeweilige Zollmitarbeiter das sieht. Na ja, ich will mich mit denen nicht anlegen, da ich wohl noch öfters was importieren werde und das wäre nicht gut, wenn ich da einen bleibenden Eindruck hinterlasse.
Wie so www.amazon.de?
Wie so nicht gleich www.usk.de und dort Titel eingeben. Ist es getestet, dann gibt es auch einen Eintrag. Ohne Eintrag ist es entweder zu alt oder (noch)nicht getestet.
Wie so nicht gleich www.usk.de und dort Titel eingeben. Ist es getestet, dann gibt es auch einen Eintrag. Ohne Eintrag ist es entweder zu alt oder (noch)nicht getestet.
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In diesem Sinne grüße ich alle.
Illegal ist nicht scheiß egal!
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Das Thema hat sich schon erledigt, danke. Bei der USK habe ich als erstes reingeschaut. Es wurde 2001 geprüft und ab 16 freigegeben. Das muss aber nichts heißen, es könnte grds. trotzdem indiziert sein, denn damals galt ja noch das alte Jugendschutzgesetz. Aber es ist definitiv nicht indiziert in Deutschland! Der Zöllner will meinen Ausweis daher wohl deswegen sehen, weil die US-Version ja logischerweise kein USK-Siegel hat und damit automatisch den Status "keine Jugendfreigabe" hat. Die amerikanische ESRB-Kennzeichnung juckt deutsche Behörden wenig.The_Crow hat geschrieben:Wie so www.amazon.de?
Wie so nicht gleich www.usk.de und dort Titel eingeben. Ist es getestet, dann gibt es auch einen Eintrag. Ohne Eintrag ist es entweder zu alt oder (noch)nicht getestet.







