Wer sein Bussgeld nicht zahlen will....
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Trissi, ich liebe dich!!
- Karaokefreak
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- Registriert: Mo Mai 21, 2001 12:01 am
Hallo!
Das ist ja mal wieder ein Beweis für die Auslegbarkeit und Dehnbarkeit der deutschen Gesetze!
Ich sehe es so: Das Gericht hat hier ganz sicher nicht nachgegeben, weil Sachsen nach der sehr interessanten Rechtsauslegung dieses Typen angeblich nicht zur BRD gehört und das Gesetz damit gar nicht anwenden dürfte.
Vielmehr hat das Gericht einfach von der Möglichkeit des § 47 Abs. 2 OWiG Gebrauch gemacht, wie es im Urteil steht. Und dort heißt es, dass das Gericht in Fällen bis 100 EUR ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft das Verfahren jederzeit einstellen kann. Und das hat man hier gemacht, wahrscheinlich weil sich der weitere Aufwand für alle Beteiligten nicht rentiert hätte. So wird von Ämtern und Gerichten oft entschieden, wenn in Fällen, in denen es um relativ geringe Beträge geht, Schriftsätze in solchem Umfang daher kommen. Die Arbeit will sich einfach keiner machen und das ist auch irgendwie gut so.
Das ist ja mal wieder ein Beweis für die Auslegbarkeit und Dehnbarkeit der deutschen Gesetze!
Ich sehe es so: Das Gericht hat hier ganz sicher nicht nachgegeben, weil Sachsen nach der sehr interessanten Rechtsauslegung dieses Typen angeblich nicht zur BRD gehört und das Gesetz damit gar nicht anwenden dürfte.
Vielmehr hat das Gericht einfach von der Möglichkeit des § 47 Abs. 2 OWiG Gebrauch gemacht, wie es im Urteil steht. Und dort heißt es, dass das Gericht in Fällen bis 100 EUR ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft das Verfahren jederzeit einstellen kann. Und das hat man hier gemacht, wahrscheinlich weil sich der weitere Aufwand für alle Beteiligten nicht rentiert hätte. So wird von Ämtern und Gerichten oft entschieden, wenn in Fällen, in denen es um relativ geringe Beträge geht, Schriftsätze in solchem Umfang daher kommen. Die Arbeit will sich einfach keiner machen und das ist auch irgendwie gut so.







