Überwachungsstaat ahoi!
Überwachungsstaat ahoi!
Ab April 2005 können Arbeitsämter, Finanzamt und auch Bafög-Stellen alle Kontendaten einsehen. Was eigentlich für Terrorbekämpfung und Verfolgung illegaler Finanzströme gedacht war, erweist sich immer mehr als Kontrollinstrument.
Ab dem 1. April 2005 steht allen öffentlichen Stellen, die mit "Begriffen des Einkommensteuergesetzes" zu tun haben, ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung. Laut "Stuttgarter Zeitung" werden dies im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen sein. Ursprünglich war das umstrittene Abfragesystem zur Terrorbekämpfung eingeführt worden.
Auch gelöschte Konten werden gespeichert
Nach den Terror-Anschlägen des 11. September war das automatisierte Kontenabfragesystem eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither können Ermittler über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.
Am 1. April 2005 tritt nun ein Abschnitt des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft, der den Kreis der zugangsberechtigten Behörden erweitert. Es sieht vor, dass auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen können, "wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht". Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.
Auch Arbeits- und Sozialämter können Einsicht nehmen
Wie die "Stuttgarter Zeitung" (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie "Einkünfte", "Einkommen" oder "zu versteuerndes Einkommen" eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen.
Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" wurde als Amnestie für Steuersünder beschlossen. Reuige Steuersünder können seit dem 1. Januar 2004 straffrei Schwarzgeld offen legen und es zu einem Satz versteuern, der unter dem normalerweise geltenden Tarif liegt. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2005, ab dem 1. April 2005 tritt der Teil des Gesetzes in Kraft, der den Behörden die Nutzung des automatisierten Kontenabfragesystem ermöglicht.
Bundesamt will eigenen Zugang zu Daten
Wie die Zeitung weiter schreibt, strebt das Bundesamt für Finanzen einen eigenen Zugang zu den Bankdaten an. Eine Projektgruppe erstelle derzeit ein Verfahren, das sich an Erfahrungen der Bafin orientiere. Die Kreditwirtschaft wehre sich aber dagegen: Die Banken mussten demnach bereits auf eigene Kosten den Bafin-Zugang erstellen, was Kosten von 105 Millionen Euro verursachte. (AP)
Es demonstrieren noch viel zu wenig Menschen.
Ab dem 1. April 2005 steht allen öffentlichen Stellen, die mit "Begriffen des Einkommensteuergesetzes" zu tun haben, ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung. Laut "Stuttgarter Zeitung" werden dies im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen sein. Ursprünglich war das umstrittene Abfragesystem zur Terrorbekämpfung eingeführt worden.
Auch gelöschte Konten werden gespeichert
Nach den Terror-Anschlägen des 11. September war das automatisierte Kontenabfragesystem eingerichtet worden, um die Finanzströme terroristischer Organisationen nachvollziehen zu können. Seither können Ermittler über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. In einem zweiten Schritt können die Ermittler nähere Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern.
Am 1. April 2005 tritt nun ein Abschnitt des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft, der den Kreis der zugangsberechtigten Behörden erweitert. Es sieht vor, dass auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen können, "wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht". Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.
Auch Arbeits- und Sozialämter können Einsicht nehmen
Wie die "Stuttgarter Zeitung" (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie "Einkünfte", "Einkommen" oder "zu versteuerndes Einkommen" eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen.
Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" wurde als Amnestie für Steuersünder beschlossen. Reuige Steuersünder können seit dem 1. Januar 2004 straffrei Schwarzgeld offen legen und es zu einem Satz versteuern, der unter dem normalerweise geltenden Tarif liegt. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2005, ab dem 1. April 2005 tritt der Teil des Gesetzes in Kraft, der den Behörden die Nutzung des automatisierten Kontenabfragesystem ermöglicht.
Bundesamt will eigenen Zugang zu Daten
Wie die Zeitung weiter schreibt, strebt das Bundesamt für Finanzen einen eigenen Zugang zu den Bankdaten an. Eine Projektgruppe erstelle derzeit ein Verfahren, das sich an Erfahrungen der Bafin orientiere. Die Kreditwirtschaft wehre sich aber dagegen: Die Banken mussten demnach bereits auf eigene Kosten den Bafin-Zugang erstellen, was Kosten von 105 Millionen Euro verursachte. (AP)
Es demonstrieren noch viel zu wenig Menschen.
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mirmok
Ich kann dazu nur sagen, dass ich im Moment weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe oder ähnliches beziehe. Und meine Steuern zahle ich auch ordentlich und nicht zu knapp.
Wenn jmd Hilfe bezieht, aber selbst ein dickes Konto hat wäre dies doch ne gute Methode um solchen Leuten auf die Schliche zu kommen.
Ich persönlich hab jedenfalls nichts zu verbergen.
Wenn jmd Hilfe bezieht, aber selbst ein dickes Konto hat wäre dies doch ne gute Methode um solchen Leuten auf die Schliche zu kommen.
Ich persönlich hab jedenfalls nichts zu verbergen.
Mit der gleichen Logik kannst Du jedes Gesetz durchdrücken. Mich würde es auch nicht stören, wenn meine Nachbarn einer nach dem anderen abgeholt würden und irgendwo verschwinden. Ich bin ja schließlich nicht selber betroffen.
Wie heißt es doch so schön in einem alten Gedicht von Hoffmann von Fallersleben, dem Dichter unserer über alles geliebten dreistrophigen Nationalhymne? "Es sind die glücklichen Sklaven, der Freiheit größter Feind..."
Hier der ganze Text:
In Angst und bürgerlichem Leben
wurde nie eine Kette gesprengt
da muß man schon mehr geben,
die Freiheit wird nicht geschenkt.
Es sind die glücklichen Sklaven
der Freiheit größter Feind.
Drum sollt ihr Unglück haben
und spüren jedes Leid.
Zu Bettlern sollt Ihr werden
verhungern allesamt
zu Mühsal und Beschwerden
verflucht sein und verdammt.
Euch soll das bischen Leben
so gründlich sein verhaßt,
daß es ihr es weg wollt geben
wie eine schwere Last.
Nur dann vielleicht erwacht noch
in Euch ein neuer Geist
ein Geist der über Nacht doch
Euch hin zur Freiheit reißt.
Nicht Mord nicht Brand nicht Kerker
nicht Standrecht obendrein;
es muß erst kommen stärker
soll es von Wirkung sein.
Wie heißt es doch so schön in einem alten Gedicht von Hoffmann von Fallersleben, dem Dichter unserer über alles geliebten dreistrophigen Nationalhymne? "Es sind die glücklichen Sklaven, der Freiheit größter Feind..."
Hier der ganze Text:
In Angst und bürgerlichem Leben
wurde nie eine Kette gesprengt
da muß man schon mehr geben,
die Freiheit wird nicht geschenkt.
Es sind die glücklichen Sklaven
der Freiheit größter Feind.
Drum sollt ihr Unglück haben
und spüren jedes Leid.
Zu Bettlern sollt Ihr werden
verhungern allesamt
zu Mühsal und Beschwerden
verflucht sein und verdammt.
Euch soll das bischen Leben
so gründlich sein verhaßt,
daß es ihr es weg wollt geben
wie eine schwere Last.
Nur dann vielleicht erwacht noch
in Euch ein neuer Geist
ein Geist der über Nacht doch
Euch hin zur Freiheit reißt.
Nicht Mord nicht Brand nicht Kerker
nicht Standrecht obendrein;
es muß erst kommen stärker
soll es von Wirkung sein.
Was den Datenschutz, das Recht auf Privatsphäre etc. angeht, ist das Ganze schon sehr extrem! Irgendwie scheint sich alles hier langsam aber sicher wirklich in Richtung Überwachungsstaat zu entwickeln. Sind ja Methoden wie bei der StaSi.
Das wachsende Misstrauen der Organe des Staates gegenüber seinen eigenen Bürgern nimmt wohl kein Ende. Und was wollen sie machen, wenn sie jemanden erwischen, der etwas verschweigt (egal ob bewusst oder unbewusst)? Bußgeld? Strafanzeige?
Bsp.:
80-jährige Frau, Ehemann verstorben, hat keinen Anspruch auf Witwenrente und selbst nur eine verdammt kleine Rente. Angehörige sind nicht greifbar. Was macht sie: Sie geht zum Sozialamt. Aufgrund ihres Alters vergisst sie schon so manche Sachen und gibt nicht an, dass sie noch ein Sparbuch mit 200 EUR hat, weil sie's einfach vergisst.
Der spitzfindige Sachbearbeiter im Sozialamt findet das aber durch die Datenabfrage raus.
Was passiert dann? Wird ihr der ganze Antrag wegen falscher Angaben abgelehnt? Wird ein Bußgeld erhoben? Wird Strafanzeige gestellt, sodass sich die gute Frau gar keine Sorgen mehr um ihre Versorgung machen muss, da sie ihre letzten Tage im Gefängnis zubringt?
Und was passiert, wenn Herr Huber seine Lebensversicherung kündigt und es gehen 30.000 ? auf seinem Girokonto ein und das Finanzamt kriegt das bei einer Stichprobenprüfung raus? Wird er dann mit Fragebögen a lá GEZ bombadiert wo er genauestens schildern muss, woher er das Geld hat und warum es nicht versteuert werden muss?
Also wo leben wir denn eigentlich?
Das wachsende Misstrauen der Organe des Staates gegenüber seinen eigenen Bürgern nimmt wohl kein Ende. Und was wollen sie machen, wenn sie jemanden erwischen, der etwas verschweigt (egal ob bewusst oder unbewusst)? Bußgeld? Strafanzeige?
Bsp.:
80-jährige Frau, Ehemann verstorben, hat keinen Anspruch auf Witwenrente und selbst nur eine verdammt kleine Rente. Angehörige sind nicht greifbar. Was macht sie: Sie geht zum Sozialamt. Aufgrund ihres Alters vergisst sie schon so manche Sachen und gibt nicht an, dass sie noch ein Sparbuch mit 200 EUR hat, weil sie's einfach vergisst.
Der spitzfindige Sachbearbeiter im Sozialamt findet das aber durch die Datenabfrage raus.
Was passiert dann? Wird ihr der ganze Antrag wegen falscher Angaben abgelehnt? Wird ein Bußgeld erhoben? Wird Strafanzeige gestellt, sodass sich die gute Frau gar keine Sorgen mehr um ihre Versorgung machen muss, da sie ihre letzten Tage im Gefängnis zubringt?
Und was passiert, wenn Herr Huber seine Lebensversicherung kündigt und es gehen 30.000 ? auf seinem Girokonto ein und das Finanzamt kriegt das bei einer Stichprobenprüfung raus? Wird er dann mit Fragebögen a lá GEZ bombadiert wo er genauestens schildern muss, woher er das Geld hat und warum es nicht versteuert werden muss?
Also wo leben wir denn eigentlich?







