Board Probleme???
Board Probleme???
Eben hab ich mal meinen Mail-kasten gecheckt und hab gesehen, das ich von DarkZero ne mail hab.
Darin steht das es Board Probleme gab.Aber ich hab davon nix gecheckt.
Jetzt würd ich doch gerne wissen was das für Probs waren.
Darin steht das es Board Probleme gab.Aber ich hab davon nix gecheckt.
Jetzt würd ich doch gerne wissen was das für Probs waren.
- Illuminatus
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Board Probleme???
für SEIN board vieleicht.
Ich hab die auch bekommen und dachte dass das nur mods bekommen würden
Ich hab die auch bekommen und dachte dass das nur mods bekommen würden
Board Probleme???
Oh, ja, es sahg gestern so aus, als ginge alles wunderbar, also hab ich an alle einen Newsletter geschickt (komisch, obwohl das Teil abgebrochen hatte).
Jetzt scheint es aber so, das mein Board doch immer noch Probleme macht, (hat sephiroth zumindest gemeint).
Ja und es war für mein Board und ich wollte mal die Newsletterfunktion ausprobieren
Allerdings scheint es ab und an doch zu gehen
[ 29. März 2002: Beitrag editiert von: DarkZero ]</p>
Jetzt scheint es aber so, das mein Board doch immer noch Probleme macht, (hat sephiroth zumindest gemeint).
Ja und es war für mein Board und ich wollte mal die Newsletterfunktion ausprobieren
Allerdings scheint es ab und an doch zu gehen
[ 29. März 2002: Beitrag editiert von: DarkZero ]</p>
- Illuminatus
- Beiträge: 3764
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Board Probleme???
ich kann mich nicht einloggen und auch keine threats ansehen
Board Probleme???
Ich sage es nur ungern aber wir sind dem Untergang geweiht, wenn wir nicht bald umziehen.
@SirJC
Wann hast denn du dich zuletzt versucht einzuloggen? Vor nem halben Jahr vielleicht?
[ 29. März 2002: Beitrag editiert von: Reploid ]</p>
@SirJC
Wann hast denn du dich zuletzt versucht einzuloggen? Vor nem halben Jahr vielleicht?
[ 29. März 2002: Beitrag editiert von: Reploid ]</p>
- Illuminatus
- Beiträge: 3764
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Board Probleme???
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Reploid:
<strong>
@SirJC
Wann hast denn du dich zuletzt versucht einzuloggen? Vor nem halben Jahr vielleicht?
[ 29. März 2002: Beitrag editiert von: Reploid ]</strong><hr></blockquote>
Gestern!
<strong>
@SirJC
Wann hast denn du dich zuletzt versucht einzuloggen? Vor nem halben Jahr vielleicht?
[ 29. März 2002: Beitrag editiert von: Reploid ]</strong><hr></blockquote>
Gestern!
Board Probleme???
Ich miet mir demnächst mit nem Freund nen kostenpflichtigen Webspace
Board Probleme???
Nehmt ihr auch Untermieter?
Board Probleme???
Wenn du mit bezahlst?
Board Probleme???
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr> Miete
ahd.althochdeutsch miata, "Lohn"
Recht
vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins (kurz: "Miete") zu bezahlen. Gegenstand der Miete können sein sowohl bewegliche Sachen (z. B. Kraftfahrzeuge) als auch und insbesondere Grundstücke und Räume (§ 580 BGB). Der Mietvertrag kann formlos, daher auch mündlich geschlossen werden, doch bedarf der Mietvertrag über Wohnraum der Schriftform (§ 564 a BGB). Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Verträge besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, doch bestehen für Mietverhältnisse über Wohnräume weit gehende Beschränkungen. Rechts- und Sachmängel der Mietsache geben dem Mieter das Recht, die Miete zu mindern, unter gewissen Voraussetzungen auch Schadensersatz zu verlangen oder zu kündigen. Die Untervermietung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Im Falle der Vermietung eines Grundstücks oder von Räumen hat der Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Wird ein vermietetes Grundstück veräußert, so geht das Mietverhältnis auf den Erwerber über (anders das österreichische und schweizerische Recht). Das Mietverhältnis endigt, wenn es befristet ist, mit dem Zeitablauf, abgesehen davon durch Kündigung.
<hr></blockquote>

ahd.althochdeutsch miata, "Lohn"
Recht
vertragliches, entgeltliches, in den §§ 535-580a BGB geregeltes Schuldverhältnis (Mietverhältnis), kraft dessen der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen; der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins (kurz: "Miete") zu bezahlen. Gegenstand der Miete können sein sowohl bewegliche Sachen (z. B. Kraftfahrzeuge) als auch und insbesondere Grundstücke und Räume (§ 580 BGB). Der Mietvertrag kann formlos, daher auch mündlich geschlossen werden, doch bedarf der Mietvertrag über Wohnraum der Schriftform (§ 564 a BGB). Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Verträge besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, doch bestehen für Mietverhältnisse über Wohnräume weit gehende Beschränkungen. Rechts- und Sachmängel der Mietsache geben dem Mieter das Recht, die Miete zu mindern, unter gewissen Voraussetzungen auch Schadensersatz zu verlangen oder zu kündigen. Die Untervermietung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Im Falle der Vermietung eines Grundstücks oder von Räumen hat der Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Wird ein vermietetes Grundstück veräußert, so geht das Mietverhältnis auf den Erwerber über (anders das österreichische und schweizerische Recht). Das Mietverhältnis endigt, wenn es befristet ist, mit dem Zeitablauf, abgesehen davon durch Kündigung.
<hr></blockquote>



