Bevor jetzt irgendwer aufschreit...eins vorneweg... ich habe das original und deshalb das recht auf eine sicherungskopie.... So das zum Thema !!!
Da ich mir nun doch ein DVD brenner zugelegt hatte, wollt ich meine PSX Games im ISO-format auf meine DVD-Rohlinge brennen.
Egal mit welchem Brennprogramm auch immer, das spiel muß irgend ein kopiermechanismus haben.... noch nicht einmal als ISO läuft das Spiel auf epsxe geschweige auch überhaupt auf der Konsole Bis zum Endgegner komme ich noch aber das Level danach friert beim ladevorgang immer ein....das problem hatte nicht nur ich.... In einigen Foren war auch schon von diesem Problem zu lesen.......
Wer weiß da weiter ????
Medieval 2 will sich einfach nicht kopieren lassen !!!
- Cyrus XIII
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mirmok
Danke... ich guck da mal gleich rein.... Welche Spiele sind noch davon betroffen ???Cyrus XIII hat geschrieben:Das Spiel gehört zu dieser lästigen Sorte mit dem Subchannel-Kopierschutz. Bei megagames.com findest Du vielleicht 'nen Patch, der den Schutz bei einem per CDRWIN erstellten Image entfernt.
- Cyrus XIII
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Re: Medieval 2 will sich einfach nicht kopieren lassen !!!
Das Spiel hat einen Kopierschutz, also hast du kein Recht auf eine Kopie von diesem Spiel, egal ob du das Original besitzt oder nicht.mirmok hat geschrieben:Bevor jetzt irgendwer aufschreit...eins vorneweg... ich habe das original und deshalb das recht auf eine sicherungskopie.... So das zum Thema !!!
Laut neuem Urheberrecht ist das umgehen/knacken eines Kopierschutzes Illegal und somit dieses Thema eigentlich nicht Rechtens.
Ich würde eine Schließung empfehlen.

BreathofFire2.de - Deine Quelle für Breath of Fire II
Nicht unbedingt :
1. Denn laut aktuellem Urheberrecht ist es gestattet, von einem legal erworbenen Medium eine Sicherheitskopie zu erstellen.
2. Es ist verboten und strafbar, dabei einen Kopierschutz jeglicher Art auszuhebeln bzw. aufzuheben.
3. Aber nun der Hammer, Punkt 2 erübrigt sich, sofern es sich um eine Private Sicherheitskopie handelt, die nicht weitergegeben (verschenkt, verliehen) wird.
Siehe §95a und §108b Urheberrechtsgesetz
Damit nicht genug, macht sich derjenige, der in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen, den Kopierschutz umgeht, nach § 108b sogar strafbar. Wenigstens hier gilt jedoch die Einschränkung, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die Tat ?ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen? erfolgt.....
Schöne neue Rechtssprechung....
1. Denn laut aktuellem Urheberrecht ist es gestattet, von einem legal erworbenen Medium eine Sicherheitskopie zu erstellen.
2. Es ist verboten und strafbar, dabei einen Kopierschutz jeglicher Art auszuhebeln bzw. aufzuheben.
3. Aber nun der Hammer, Punkt 2 erübrigt sich, sofern es sich um eine Private Sicherheitskopie handelt, die nicht weitergegeben (verschenkt, verliehen) wird.
Siehe §95a und §108b Urheberrechtsgesetz
Damit nicht genug, macht sich derjenige, der in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen, den Kopierschutz umgeht, nach § 108b sogar strafbar. Wenigstens hier gilt jedoch die Einschränkung, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die Tat ?ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen? erfolgt.....
Schöne neue Rechtssprechung....



