ROMs auf Seiten vorstellen und veröffentlichen ?

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Thomas Schuldt
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ROMs auf Seiten vorstellen und veröffentlichen ?

Beitrag von Thomas Schuldt »

Hallo,

eine Frage eines Konsolenfans. Zum Thema Roms für Emulatoren am PC möchte ich einmal fragen, ob es überhaupt erlaubt ist, solche auf seine eigenen zu veröffentlichen ? Beispielsweise welche von NEOGEO, Snes, Genesis etc.
Wie sieht es hier rechtlich aus ? Bisher konnte ich diesbezüglich keine genauen Informationen erhalten.

Gruss
Thomas :)
frueher war alles besser ;-)....
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GeRmAnSnAkE
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Beitrag von GeRmAnSnAkE »

Kurzgefasst:
Es ist illegal, ganz besonders in Zeiten eines Game Boy Advance, wo alles recyclet wird. Emus darfst du anbieten (wobei BIOS-Files auch illegal sind), aber halt keine Roms...

Edit:
btw. das gehört mit Sicherheit nicht in Rom-Translation :wink:
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Thomas Schuldt
Beiträge: 2
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Beitrag von Thomas Schuldt »

Sorry,

hatte mich verklickt im Forumthema. Liest sich fast alles so gleich :wink:

Gruss
Thomas :)
frueher war alles besser ;-)....
fangorrn
der dunkle Wald
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Beitrag von fangorrn »

Ich habs ma verschoben...

Also Reviews zu Spielen schreiben ist legal, und wenn Du Dich von den Inhalten anderer Websites distanziert, kannst Du die dorthin zum Download linken.
dinf!
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XTale
Zweiter Admin im Bunde
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Beitrag von XTale »

[quote=""fangorrn""]wenn Du Dich von den Inhalten anderer Websites distanziert, kannst Du die dorthin zum Download linken.[/quote]

also wenn wir mal 100% legal bleiben wollen gilt das auch nicht ;)
du kannst nich sagen: ich distanziere mich von diesem link, aber da bekommt ihr das Rom zum download

so ne nette distanzierung nützt vielleicht was wenn du ne riesen linkliste hast und einer von denen mal was illegales anbietet.
aber wenn du 100%ig weisst das es das rom hinter dem link gibt und genau zu diesem Zweck den Link anbietest kannste dich nich im selben atemzug von distanzieren.
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Bloby
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Beitrag von Bloby »

Du kannst alles uploaden NEOGEO, Snes oder Genesis, real Ärger dürfte es nur geben wenn du aktuelle Gba Roms uploadest auf einer .de Domain. Sowas gefällt Nintendo bestimmt nicht, die werden ja noch verkauft!
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GeRmAnSnAkE
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Beitrag von GeRmAnSnAkE »

Roms anbieten bleibt trotzdem illegal, es sei denn es sind sehr alte Games wie z.B. C64...
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Bloby
Beiträge: 1511
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Beitrag von Bloby »

Man kann sagen Roms sind soviel illegal wie Mp3s oder bei roter Ampel über die Strasse gehen. In letzter Konsequens kümmerts niemanden.

Verfahren dagegen rechnen sich in der Praxis einfach nicht. :lol:
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Katana
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Beitrag von Katana »

Wie Nintendo selbst erst gesagt hat, sind ROMs illegal und zwar, weil dieses Copyright 75(!) Jahre überdauert.

Wenn du C64, GB (ohne Color), Game Gear, etc. also ältere Systeme anbietest, dann ist die wahrscheinlichkeit, daß dich jemand verklagt natürlich geringer, da kaum noch (nicht kein) Interesse der Hersteller mehr daran besteht.

Wenn du jetzt allerdings PSX ISOs, N64 ROMs. GBA ROMs, etc. anbietest, dürfte das alles ein bisschen flotter gehen ;)
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GeRmAnSnAkE
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Beitrag von GeRmAnSnAkE »

Die Frage war nicht wie illegal es ist Roms anzubieten, sondern ob es illegal ist.
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Iori Yagami
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Beiträge: 719
Registriert: Mi Aug 22, 2001 12:01 am

Beitrag von Iori Yagami »

Alle ROMs sind illigal.. wer sich da was einredet ist eindeutig im Unrecht, und das ist Fakt.
Und WENN man erwischt wird kommt es 100% dicke.
All diese retro, 24 Stunden oder sonstigen Regelungen sind rein gar nichts wert...
Danke, dass du immer wieder zurück schreibst.
Du bist der einzige soziale Kontakt den ich noch habe,
seit ich mich mit meinen imaginären Freunden zerstritten habe. Ich bin froh, dass es dich gibt.
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GeRmAnSnAkE
Beiträge: 4970
Registriert: Fr Mai 11, 2001 12:01 am

Beitrag von GeRmAnSnAkE »

Stimmt nicht, C64-Games sind 100% legal...
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Itchy
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Registriert: So Jan 05, 2003 1:54 pm

Beitrag von Itchy »

Stimmt nicht, C64-Games sind 100% legal...
So stimmt das auch nicht, ich weiß zwar, das viele Hersteller ihre alten Games von allen Rechten befreit haben, das gilt auch für einige Amiga Games etc., aber eben nicht alle.

Allerdings wird es ein Hersteller vor einem deutschen Gericht sehr schwer haben, irgendeinen Schadensersatzanspruch für den illegalen Besitz von C64 Games und dergleichen durchzusetzen weil den Herstellern de facto kein Schaden entstanden ist. Ich möchte nochmals andeuten, daß dies die deutsche Rechtsprechung ist - in den USA brummen die Dir u.U. 10 Jahre Zuchthaus auf wenn Du keinen guten Verteidiger hast. Legal ist es deshalb trotzdem noch lange nicht.

Nintendo hat z.B. noch nie ein Copyright aufgegeben, nicht mal für die uralten NES Sachen.
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Gamer
Beiträge: 1068
Registriert: Mi Dez 01, 1999 1:01 am

Beitrag von Gamer »

[quote=""Itchy""]
Stimmt nicht, C64-Games sind 100% legal...

Allerdings wird es ein Hersteller vor einem deutschen Gericht sehr schwer haben, irgendeinen Schadensersatzanspruch für den illegalen Besitz von C64 Games und dergleichen durchzusetzen weil den Herstellern de facto kein Schaden entstanden ist. Ich möchte nochmals andeuten, daß dies die deutsche Rechtsprechung ist - in den USA brummen die Dir u.U. 10 Jahre Zuchthaus auf wenn Du keinen guten Verteidiger hast. Legal ist es deshalb trotzdem noch lange nicht.

Nintendo hat z.B. noch nie ein Copyright aufgegeben, nicht mal für die uralten NES Sachen.[/quote]

Theoretisch kann man auch für C64 Spiele in den Knast kommen oder eine hohe Geldstrafe bekommen. Die entsprechende Firma hat damit nichts zu tun (d.h. die kann es auch schon nicht mehr geben), das macht nämlich alles der Staatsanwalt. Eigentlich kann jeder von uns zur Polizei rennen und einen x-beliebigen Webmaster einer Webseite mit Roms oder C64/Amiga Spielen anzeigen, und dafür braucht man nichtmal den Namen oder die Adresse, die bekommen die schon so raus.

Vorm Gesetz ist es total egal ob es sich um ein altes C64 Game oder um ein neues GBA Rom handelt, solange da ein Copyright drauf ist. So ist es im Strafrecht, im Zivilrecht sieht es aber anders aus.
Itchy
Beiträge: 5
Registriert: So Jan 05, 2003 1:54 pm

Beitrag von Itchy »

Theoretisch ja, praktisch wurde aber in Deutschland noch nie ein privater (sprich: nicht gewerbsmäßiger) Raubkopierer zu Gefängnisstrafen bzw. höheren Geldstrafen verurteilt und selbst die Schadenersatzforderungen werden von den Gerichten nur zu einem sehr geringen Teil erfüllt - was angesichts der lächerlichen Forderungen mancher Hersteller (10facher Verkaufspreis und mehr) aber auch nur allzu verständlich ist.

Aber theoretisch sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis 3 Jahre auch nicht nicht gewerbsmäßigem Verstoß vor, das ist richtig.
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