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!WICHITG! FRAGEN SOZIALKUNDE GRUNDGESETZ
Verfasst: Fr Aug 30, 2002 4:26 pm
von ex-venom
Soory für die fetter Überschrift. Aber es ist wichtig.
Sagen wir, wir machen das wie ne Retroshow ok?
Ich sag euch jetzt meine Fragen und ihr schreibt zu jedem
Punkt die Antwort oder ein ""-"" wenn ihr es nicht wisst.
Danke schon im voraus.
Also die Zeit drängt:
1.) Nennen Sie drei bisherige deutsche Verfassungen (mit Jahreszahlen):
2.) Wie heißt unsere Verfassung und seit wann genau gilt sie?
3.) Wie unterscheidet sich eine Verfassung von anderen Gesetzen, z.B. dem BGB?
4.) Nennen Sie vier Staatsorgane und je eine Hauptaufgabe:
5.) Warum heißt unser Grundgesetz nicht wie üblich ""Verfassung""?
6.) Nennen Sie drei Inhalte der Präambel des Grundgesetzes:
Das waren die Fragen dich ich nicht weiß,ok ok vielleicht bin ich dumm. Aber egal...
Verfasst: Fr Aug 30, 2002 4:54 pm
von MarHel78
Frage 5 beantwortet Frage 2 zum Teil..... Das Grundgesetz ist in Kraft seit 23. Mai 1949. Steht normalerweise auch gleich als erstes vorn drin...
Praeambel (neugefasst aufgrund des EVertr. v. 31.8.1990 (BGBl II S. 889, 890):
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Laendern Baden-Wuerttemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thueringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz fuer das gesamte Deutsche Volk.
Daraus kannst du Frage 6 beantworten....
Zu 1 (mager): Weimarer Verfassung.....
Zu 3. BGB, HGB, etc. gehen auf bestimmte Lebensbereiche ein, das GG regelt die ""Grundlagen"" des Zusammenlebens (Wohnung, Meinungsaeusserung, Gleichberechtigung+Menschenwuerde...)
Zu 4: Was meinen die? Legislative, Judikative und Exekutive koennen es nicht sein.... sind ja nur 3. Vielleicht Bundestag, Regierung, Bundesrat, Bundespraesident, Bundesgerichtshof?...?
Zu 5: Gute Frage...
Verfasst: Fr Aug 30, 2002 5:26 pm
von ex-venom
Also Marhel2 danke für die Tips! Ich schau mal was sich machen lässt da aber Wochenende ist lass ich den Thread mal laufen und warte mal ab was kommt!
Aber Danke vielmals.
Verfasst: Fr Aug 30, 2002 5:35 pm
von Zwiwebel
Wofür brauchst du denn sowas überhaupt? Sowas steht doch in jedem besserem Gemeinschaftskundebuck drin. Obwohl, wollen wir nicht nen neues Forum für Hausaufgaben einrichten.
Verfasst: Fr Aug 30, 2002 5:41 pm
von ex-venom
@Zwiebel
So. Da ich schon einige Threads über so ein Käse gelesen habe und einige in Sachen Politik besser bescheid wissen als ich kam mir das auf die schnelle Recht. Stell dir vor dich hat ein Pfeilgiftfrosch gebissen und du hast das Gegenmittel dabei würdest du dann extra ins Klinikum rennen?
Nein? Also...
(Alle die mir nicht weiterhelfen können bitte keine unnötigen Sachen schreiben, das lenkt nur ab.)
Verfasst: Sa Aug 31, 2002 8:49 am
von ONC
Zu Nr. 5 wüsste ich eine mögliche Erklärung. Meiner Meinung nach hat es mit dem Föderalismus zu tun...
Nachdem einige Bundesländer ihre eigene Verfassung hatten und noch haben, musste es auf Bundesebene ein höheres, für alle Bundesländer einheitliches und bindendes Gesetz geben. Man wählte den Namen ""Grundgesetz"" auch des Aufbaus und Inhalts wegen und nicht zuletzt wegen seiner Bedeutung... Es ist Grundlage für alle weiteren Gesetzte auf Bundes- und Landesebene, für Verordnungen, Satzungen etc. Ein Gesetz darf auch vor allem nicht den Grundrechten (Art. 1 - 13 GG) widersprechen. In der Vergangenheit entschieden die Karlsruher Richter ja des öfteren, dass bestimmte Gesetze dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
Dennoch verwendet man gerne den Begriff Verfassung für das Grundgesetz, so sagt man z. B. auch, ein Gesetz ist ""verfassungswidrig"
Verfasst: Mo Sep 02, 2002 10:48 pm
von DJKool
meine Version zu 5:
Die alten Bundesländer werkelten an einer neuen Verfassung, nannten die aber aus Rücksicht auf die DDR Bürger, die dieser Verfassung ja nicht zustimmen konnten und sie auch nicht ""nutzen"" konnten , noch nicht Verfassung für das Deutsche Volk, sondern Grundgesetz. Als die Mauer fiel hätte man das GG in Verfassung umnennen können, aber zum Gedenken heißt es immer noch Grundgesetz!
Verfasst: Di Sep 03, 2002 4:36 pm
von ONC
DJKool hat geschrieben:meine Version zu 5:
Die alten Bundesländer werkelten an einer neuen Verfassung, nannten die aber aus Rücksicht auf die DDR Bürger, die dieser Verfassung ja nicht zustimmen konnten und sie auch nicht ""nutzen"" konnten , noch nicht Verfassung für das Deutsche Volk, sondern Grundgesetz. Als die Mauer fiel hätte man das GG in Verfassung umnennen können, aber zum Gedenken heißt es immer noch Grundgesetz!
Das ist auch ein möglicher Ansatz, sehr gut!
Verfasst: Di Sep 03, 2002 8:04 pm
von XTale
nich nur ein guter Ansatz sondern sogar die richtige Antwort auf die Frage
nachzulesen unter anderem hier:
http://www.dhm.de/lemo/html/Nachkriegsj ... esetz.html
Der Staat sollte nur ein Provisorium sein, mit dem grossen Ziel der Wiedervereinigung (die stand bis 1990 sogar in der Präambel drin - das passt sogar noch zu Frage 6).
zu 6 hab ich noch was aus dem Politik LK:
3.3 Die Verfassungsprinzipien im Einzelnen
3.3.1 Achtung und Schutz der Menschenwürde
Der Staat verpflichtet sich zur Unterlassung aller Handlungen, welche die Menschenrechte gefährden und schützt seine Bürger vor der Verletzung der Menschenrechte durch Dritte.
3.3.2 Republikprinzip
Die unabänderliche Organisation des Staates, als föderalistische Einteilung in Bund und Länder wurde im Rahmen einer Republik vom GG festgelegt. Das Staatsoberhaupt wird auf Zeit vom Volke gewählt.
3.3.3 Demokratieprinzip
Festlegung der Staatsform auf eine Parlamentarische Demokratie und nicht für eine direkte Demokratie. Das Volk, von dem die Staatsgewalt ausgeht (Art.20 II) kann bei der Ausübung der Souveränität i. d. R. nur bei Wahlen eingreifen. Als Kontrolle dient die horizontale und vertikale Gewaltenteilung.
3.3.4 Föderalismusprinzip
Der Dualismus von Ländern und Bund ist vom Parlamentarischen Rat gewollt. Dies dient als gegenseitige Machtkontrolle.
3.3.5 Rechtsstaatsprinzip
Rechtsstaats- und Demokratieprinzip bilden eine untrennbare Einheit. Das GG bindet das Handeln des Staates nicht nur an das Recht, sondern auch an die Grundrechte und die Idee der Gerechtigkeit (Materieller Rechtsstaat).
wo jetzt was in der Präambel versteckt drinsteh kannst du ruhig selber suchen
Verfasst: Di Sep 03, 2002 8:44 pm
von Bullitt
Wobei die Prinzipien nicht ganz unumstritten sind, zumindest das Prinzip des Föderalismus. Dass auch ein Zentralstaat eine funktionierende Demokratie tragen kann zeigen Länder wie Großbritannien und Frankreich. Zudem verursacht der Föderalismus mehr Bürokratie und oft wäre eine einheitliche Linie notwendig, die im Föderalismus schwer zu verwirklichen ist. Beispiel Bildungspolitik: Da kocht jedes Land sein eigenes Süppchen und deshalb ist u.a. ein Brandenburger Abitur im Westen kaum was wert. Auch nicht unbedingt gerecht wenn ich eine schlechtere Ausbildung bekomme als andere.
Natürlich hat der Föderalismus auch seine Berechtigung. So bleiben die Länder individuell (ich sehe mich ja auch in erster Linie als Brandenburger bzw. Preuße). Und bei der deutschen Geschichte wäre ein demokratischer Zentralstaat kaum möglich, denn dazu wurde Deutschland einfach zu stark vom Partikularismus geprägt.
Aber etwas weniger Föderalismus wäre sicher angebracht. Gerade die Bildung sollte vom Bund bestimmt werden damit alle Bundesbürger die gleichen Bildungschancen haben.
Gehört zwar nicht direkt zum Thema, aber ich wollte mal meine Meinung dazu loswerden, weil mich dieser Bildungs-Föderalismus ankotzt und ich dadurch benachteiligt werde!