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Wer sein Bussgeld nicht zahlen will....

Verfasst: Sa Sep 11, 2004 2:21 pm
von Kane32

Verfasst: Sa Sep 11, 2004 3:04 pm
von Busta
Wenn auch interessant, trotzdem schon ziemlich angestaubt.

Verfasst: Sa Sep 11, 2004 5:28 pm
von DJKool
es mag user geben, die das noch nicht kannten...
:P

Verfasst: Sa Sep 11, 2004 5:29 pm
von Karaokefreak
ich z.B.

ich bezweifel jedoch, das das wirklich durchging... jetzt würde es zumindest nicht funktionieren.

Verfasst: Sa Sep 11, 2004 5:43 pm
von asi
Das kannte ich noch nicht...

aber ich zweifel nicht daran, dass es immernoch genügend rechtliche Schlüpflöcher und Hintertürchen gibt

Verfasst: Fr Sep 17, 2004 5:43 pm
von ONC
Hallo!

Das ist ja mal wieder ein Beweis für die Auslegbarkeit und Dehnbarkeit der deutschen Gesetze!

Ich sehe es so: Das Gericht hat hier ganz sicher nicht nachgegeben, weil Sachsen nach der sehr interessanten Rechtsauslegung dieses Typen angeblich nicht zur BRD gehört und das Gesetz damit gar nicht anwenden dürfte.

Vielmehr hat das Gericht einfach von der Möglichkeit des § 47 Abs. 2 OWiG Gebrauch gemacht, wie es im Urteil steht. Und dort heißt es, dass das Gericht in Fällen bis 100 EUR ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft das Verfahren jederzeit einstellen kann. Und das hat man hier gemacht, wahrscheinlich weil sich der weitere Aufwand für alle Beteiligten nicht rentiert hätte. So wird von Ämtern und Gerichten oft entschieden, wenn in Fällen, in denen es um relativ geringe Beträge geht, Schriftsätze in solchem Umfang daher kommen. Die Arbeit will sich einfach keiner machen und das ist auch irgendwie gut so.