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Spiele-Importe außerhalb der EU, was ist zu beachten?

Verfasst: Fr Apr 09, 2004 10:24 am
von ONC
Hi! Ich hätte mal ein paar Fragen in diejenigen von Euch, die sich schon öfters Spiele aus Ländern außerhalb der EU bestellt haben. Ich habe im Netz (oder auch hier auf dem Board) leider noch nicht alle nötigen Informationen zusammen bekommen. Ich lege einfach mal los mit den Fragen, die für mich noch offen sind:

1. Wenn ich mir Spiele bestelle (z. B. in Amerika), dann könnte es mir ja passieren, dass ich an eine deutsche Zollbehörde dafür noch Zoll nachentrichten muss. Ab welchem Warenwert ist dies bei Videospielen der Fall? Gibt es Freigrenzen oder ist generell Zoll fällig, also auch wenn ich mir z. B. nur ein einziges Spiel bestellen würde?

2. Wie ist das mit der Steuer? Wenn ich z. B. als Deutscher in Amerika bestelle, muss ich dann trotzdem die amerikanische Mehrwertsteuer zahlen oder zahle ich dann an den amerikanischen Versand nur den Nettopreis, weil ich die Spiele ja eh in Deutschland nachverzollen bzw. nachversteuern muss? Oder zahle ich im Falle des Falles sogar doppelt?

3. In einigen Quellen habe ich schon gelesen, dass es zu Problemen führen kann, wenn man sich indizierte oder in Deutschland beschlagnahmte Spiele bestellt. Der Versandhändler ist ja verpflichtet, alle enthaltenen Waren auf dem Paket aufzulisten. In einigen Fällen hätte der Zoll daraufhin schon Pakete geöffnet und indizierte Spiele entnommen. Einer hat berichtet, gegen ihn sei sogar Strafanzeige gestellt worden, obwohl er sogar schon über 18 war. Zollbehörde und Staatsanwaltschaft waren der Auffassung, indizierte Spiele dürfen Privatpersonen generell nicht nach Deutschland einführen, auch nicht, wenn sie schon über 18 sind. Das sei verboten. Das Stafverfahren wurde zu seinem Glück eingestellt, das indizierte Spiel wurde aber nicht mehr herausgegeben, bezahlt hat er es natürlich trotzdem. Kann das denn wirklich sein, obwohl man schon volljährig ist?

Re: Spiele-Importe außerhalb der EU, was ist zu beachten?

Verfasst: Fr Apr 09, 2004 11:56 am
von Gast
1. es gibt keinen freibetrag oder ähnliches wenn du außerhalb der eu bestellst.

2. du zahlst doppelt - einmal im land des shops und einmal bei der einführung in die eu!

3. indizierte games darfst du einführen denn du kannst sie normalerweise auch im laden kaufen (wenn du einen händler findest der sie führt). das schlimmste was passieren könnte ist dass du die sendung beim zoll gegen die vorlagen eines ausweises (wo dann 18 oder älter draufstehen sollte) abholen darfst.
anders ist dass bei beschlagnahmten oder verbotenen games, die werden ersatzlos eingestrichen - das mit der anzeige ist müll und selbst wenn dann machst sie der händler starfbar!

tip:
1. wenn du von privat kaufst (zb ebay) dann sollte auf dem paket was von geschenk draufstehen, zur not kann auch noch ein kleiner ""persönlicher"" brief drin liegen! ;)
2. beim händler nachfragen, viele kleine versender deklarieren warensendungen auf wunsch auch zum geringeren preis... klappt meistens wenn du das zur bedingung machst!

blastar...