Spiele-Importe außerhalb der EU, was ist zu beachten?
Verfasst: Fr Apr 09, 2004 10:24 am
Hi! Ich hätte mal ein paar Fragen in diejenigen von Euch, die sich schon öfters Spiele aus Ländern außerhalb der EU bestellt haben. Ich habe im Netz (oder auch hier auf dem Board) leider noch nicht alle nötigen Informationen zusammen bekommen. Ich lege einfach mal los mit den Fragen, die für mich noch offen sind:
1. Wenn ich mir Spiele bestelle (z. B. in Amerika), dann könnte es mir ja passieren, dass ich an eine deutsche Zollbehörde dafür noch Zoll nachentrichten muss. Ab welchem Warenwert ist dies bei Videospielen der Fall? Gibt es Freigrenzen oder ist generell Zoll fällig, also auch wenn ich mir z. B. nur ein einziges Spiel bestellen würde?
2. Wie ist das mit der Steuer? Wenn ich z. B. als Deutscher in Amerika bestelle, muss ich dann trotzdem die amerikanische Mehrwertsteuer zahlen oder zahle ich dann an den amerikanischen Versand nur den Nettopreis, weil ich die Spiele ja eh in Deutschland nachverzollen bzw. nachversteuern muss? Oder zahle ich im Falle des Falles sogar doppelt?
3. In einigen Quellen habe ich schon gelesen, dass es zu Problemen führen kann, wenn man sich indizierte oder in Deutschland beschlagnahmte Spiele bestellt. Der Versandhändler ist ja verpflichtet, alle enthaltenen Waren auf dem Paket aufzulisten. In einigen Fällen hätte der Zoll daraufhin schon Pakete geöffnet und indizierte Spiele entnommen. Einer hat berichtet, gegen ihn sei sogar Strafanzeige gestellt worden, obwohl er sogar schon über 18 war. Zollbehörde und Staatsanwaltschaft waren der Auffassung, indizierte Spiele dürfen Privatpersonen generell nicht nach Deutschland einführen, auch nicht, wenn sie schon über 18 sind. Das sei verboten. Das Stafverfahren wurde zu seinem Glück eingestellt, das indizierte Spiel wurde aber nicht mehr herausgegeben, bezahlt hat er es natürlich trotzdem. Kann das denn wirklich sein, obwohl man schon volljährig ist?
1. Wenn ich mir Spiele bestelle (z. B. in Amerika), dann könnte es mir ja passieren, dass ich an eine deutsche Zollbehörde dafür noch Zoll nachentrichten muss. Ab welchem Warenwert ist dies bei Videospielen der Fall? Gibt es Freigrenzen oder ist generell Zoll fällig, also auch wenn ich mir z. B. nur ein einziges Spiel bestellen würde?
2. Wie ist das mit der Steuer? Wenn ich z. B. als Deutscher in Amerika bestelle, muss ich dann trotzdem die amerikanische Mehrwertsteuer zahlen oder zahle ich dann an den amerikanischen Versand nur den Nettopreis, weil ich die Spiele ja eh in Deutschland nachverzollen bzw. nachversteuern muss? Oder zahle ich im Falle des Falles sogar doppelt?
3. In einigen Quellen habe ich schon gelesen, dass es zu Problemen führen kann, wenn man sich indizierte oder in Deutschland beschlagnahmte Spiele bestellt. Der Versandhändler ist ja verpflichtet, alle enthaltenen Waren auf dem Paket aufzulisten. In einigen Fällen hätte der Zoll daraufhin schon Pakete geöffnet und indizierte Spiele entnommen. Einer hat berichtet, gegen ihn sei sogar Strafanzeige gestellt worden, obwohl er sogar schon über 18 war. Zollbehörde und Staatsanwaltschaft waren der Auffassung, indizierte Spiele dürfen Privatpersonen generell nicht nach Deutschland einführen, auch nicht, wenn sie schon über 18 sind. Das sei verboten. Das Stafverfahren wurde zu seinem Glück eingestellt, das indizierte Spiel wurde aber nicht mehr herausgegeben, bezahlt hat er es natürlich trotzdem. Kann das denn wirklich sein, obwohl man schon volljährig ist?